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MIT
WELCHEN KOSTEN MUß GERECHNET WERDEN?
Implantate
sind eine Komfortlösung gegenüber konventionellem
Zahnersatz. Der Gesetzgeber hat festgelegt, daß
Implantate und implantatgetragener Zahnersatz nicht zum
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Die Krankenkassen fragen kostet aber auch nichts!
Der Zahnarzt nimmt als Basis für die Honorierung
die gesetzliche Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ), in die 1998 die Implantologie als Leistung aufgenommen
wurde. Er wird einem Heil- und Kostenplan genau aufschlüsseln,
welche Kosten entstehen.
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